AGB

Home / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) GuestHouse Speyer GmbH

  1. Geltungsbereich

    1.1.  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der GuestHouse Speyer GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) und dem Kunden über die vorübergehende mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Gesellschaft für den Kunden (Beherbergungsvertrag)
    1.2.  Diese AGB sind unter www.guesthouse-sp.de einzusehen und somit den Kunden, den Mietvertragsparteien, sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis gebracht
    1.3.  Abweichende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn sie von der Gesellschaft in Textform akzeptiert worden sind.
  2. Vertragsschluss und Vertragspartner; Untervermietung und Änderung des Nutzungszwecks

    2.1.  Vertragspartner sind die Gesellschaft und der Kunde. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Keine Rolle spielt, ob das Angebot vom Kunden oder von der Gesellschaft ausgegangen ist.
    2.2.  Der Kunde darf überlassene Zimmer nur unter- oder weitervermieten oder zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken benutzen, wenn die Gesellschaft zuvor in Textform zugestimmt hat. Verweigert die Gesellschaft die Zustimmung, so berechtigt das den Kunden nur zur Kündigung des Vertrages, wenn er Verbraucher ist (§13 BGB) und die Gesellschaft sich für ihre Entscheidung nicht auf einen wichtigen Grund berufen kann.
  3. Leistungen, Preise, Zahlungen und Gegenrechte

    3.1.
    Die Gesellschaft hat die vereinbarten Leistungen zu erbringen, insbesondere die Zimmer zur Verfügung zu stellen, die der Kunde gebucht hat. Einen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer hat der Kunde aber nur, wenn eine Zusage der Gesellschaft in Textform vorliegt. 

    3.2.  Der Kunde muss die für die Überlassung der Zimmer vereinbarten Preise, wenn nicht anderweitig vertraglich vereinbart, der Gesellschaft für den gesamten Aufenthalt im Voraus bezahlen. Nimmt er weitere Leistungen der Gesellschaft in Anspruch oder hat er Leistungen und/oder Auslagen der Gesellschaft an Dritte veranlasst, muss er die hierfür geltenden bzw. vereinbarten Preise entrichten.3.3.  Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsschluss der Steuersatz, ändert sich der vertraglich vereinbarte Preis entsprechend, wenn der Kunde Unternehmer ist oder zwischen Abschluss des Vertrages und Beginn der Beherbergung mehr als vier Monate liegen.

    3.4.  Rechnungen der Gesellschaft sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig, wenn nicht etwas anderes vereinbart oder in der Rechnung angegeben ist. Zum Abzug eines Skontos ist der Kunde nicht berechtigt.

    3.5.  Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, z.B. erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, kann die Gesellschaft auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Beherbergung einen angemessenen Vorschuss, eine angemessene Sicherheit oder die Anpassung einer bereits angeforderten oder vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Während der Beherbergung kann die Gesellschaft Zwischenrechnungen erteilen.

    3.6.  Ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, aufrechnen oder mindern kann der Kunde nur mit einer Forderung, die nach Grund und Höhe unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Klagerecht des Kunden zur Geltendmachung von Gegenansprüchen, Minderungen oder zur Rückforderung einer ungerechtfertigten Bereicherung bleibt durch diese Bestimmungen unberührt.

  4. Regelungen zur Zimmerzahl und Aufenthaltsdauer und ihrer Änderung
    4.1.  Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft bei Buchung die voraussichtlich benötigte Zahl der Zimmer, gegliedert nach Zimmertypen (z.B. Einzel- und Doppelzimmer etc.), die Zahl der anreisenden Gäste sowie die vorgesehene Aufenthaltsdauer mitzuteilen. Eine Änderung der Buchungsdaten nach Vertragsschluss ist der Gesellschaft spätestens zwei Wochen vor Beherbergungsbeginn, bei späterem Vertragsschluss unverzüglich mitzuteilen und bedarf, wenn nichts Anderes vereinbart ist, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschaft in Textform. Rücktrittsrechte des Kunden – siehe unten V. – bleiben hiervon unberührt.
    4.2.  Hat der Kunde ein Zimmerkontingent reserviert und unterlässt er eine Konkretisierung der Zahl der benötigten Zimmer innerhalb der vereinbarten Frist, gilt der Vertrag mit der Zimmerzahl als zustande gekommen, die dem oberen Ende des Kontingentes entspricht, wenn die Gesellschaft dem Kunden bei Vertragsschluss hierauf gesondert hingewiesen hat und dem Kunden nicht unverzüglich nach dem Fristablauf in Textform etwas anderes mitteilt.
    4.3. Die Namen der anreisenden Gäste sind der Gesellschaft spätestens 1 Woche vor Beherbergungsbeginn, bei späterem Vertragsschluss unverzüglich mitzuteilen.page2image22630720
  1. Stornierung und Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen

    5.1.  Der Kunde ist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn ihm aus von der Gesellschaft zu vertretenden Gründen ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, die Gesellschaft dem Rücktritt in Textform zugestimmt hat oder ein Rücktrittsrecht zwischen ihm und der Gesellschaft in Textform vereinbart worden ist. Ein vereinbartes Rücktrittsrecht geht unter, wenn es nicht binnen der von der Gesellschaft zugestandenen Frist in Textform ausgeübt worden ist.
    5.2.  Tritt der Kunde zurück, obwohl er hierzu nicht oder nicht mehr berechtigt war, bleibt er selbst dann zur Zahlung der vereinbarten und veranlassten Leistungen verpflichtet, wenn er sie nicht in Anspruch nimmt. Gleiches gilt, wenn der Kunde die vereinbarten oder veranlassten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, ohne zuvor einen Rücktritt erklärt zu haben.
    5.3.  Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Abzug für die eingesparten Aufwendungen zu pauschalieren. Die Pauschale beträgt bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10 % des vertraglich vereinbarten Preises.
    5.4.  Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die in diesem Abschnitt genannten Ansprüche der Gesellschaft nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
  2. Rücktritt und Kündigung der Gesellschaft

    6.1.  Hat die Gesellschaft dem Kunden das Recht eingeräumt, binnen einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, ist auch die Gesellschaft berechtigt, binnen der gleichen Frist vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn ein anderer Interessent die vertraglich vereinbarten Zimmer buchen will und der Kunde nicht auf sein eigenes Rücktrittsrecht innerhalb einer von der Gesellschaft gesetzten angemessenen Frist verzichtet.
    6.2.  Die Gesellschaft kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn der Kunde eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheit nicht erbracht hat und eine von der Gesellschaft gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
    6.3.  Die Gesellschaft ist weiterhin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe können sein:
    6.3.1. Es liegen Umstände vor, die der Gesellschaft die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; das gilt nicht, wenn diese Umstände aus der
    Risikosphäre der Gesellschaft stammen;
    6.3.2. der Kunde hat bei der Buchung von Zimmern vorsätzlich oder fahrlässig irreführende oder falsche Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen  gemacht, etwa zu seiner Person oder zur Person des Gastes oder zum Zweck der Buchung;6.3.3. es liegen Umstände vor, die die Annahme rechtfertigen, dass durch die Durchführung des Vertrages der Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit beeinträchtigt oder gefährdet werden kann; das gilt nicht, wenn diese Umstände aus der Risikosphäre der Gesellschaft stammen; 

    6.3.4.der Kunde hat die überlassenen Zimmer unter- oder weitervermietet oder nutzt die Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, ohne dass die Gesellschaft in Textform zugestimmt hat;

    6.3.5.nach Vertragsschluss tritt eine deutliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein.

  1. Bereitstellung und Räumung der Zimmer

    7.1.  Die Gesellschaft stellt dem Kunden am vereinbarten Anreisetag die gebuchten Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
    7.2.  Der Kunde muss am vereinbarten Abreisetag die Zimmer spätestens um 12.00 Uhr räumen. Erfolgt die Räumung erst später, kann die Gesellschaft 100 % des vereinbarten Zimmerpreises berechnen. Ein vertraglicher Anspruch des Kunden auf Nutzung der Zimmer entsteht hierdurch nicht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Anspruch der Gesellschaft besteht.
  2. Haftung der Gesellschaft

    8.1.  Der Kunde kann Schadenersatzansprüche einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung nur geltend machen, soweit diese beruhen auf- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft,- der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Gesellschaft – einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führenden fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft
    – dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gebuchten Zimmer- einer zwingenden gesetzlichen Haftung der Gesellschaft (z.B. §§ 701 ff BGB).Tun oder Unterlassen der „Gesellschaft“ erfasst auch Tun oder Unterlassen ihrer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

    8.2.  Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.

    8.3.  Die Gesellschaft stellt keinen Hotel- oder Zimmersafe zur Verfügung. Will der Gast Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten von Wert einbringen, bedarf es hierzu einer gesonderten Vereinbarung mit der Gesellschaft in Textform.

    8.4.  Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Er ist zudem verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren beizutragen, die Störung zu beseitigen und drohende Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Besteht die Möglichkeit, dass der Gesellschaft ein außergewöhnlich hoher Schaden entsteht, muss der Kunde hierauf ebenfalls unverzüglich hinweisen.

    8.5.  Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Gesellschaft nur unter den in Ziff. 1 genannten Voraussetzungen.

9. Schlussbestimmungen

9.1.  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch dieser Bestimmung – sind nur wirksam, wenn sie in
Textform erfolgen oder ausdrücklich mündlich vereinbart werden.

9.2.  Erfüllungs- und Zahlungsort ist Speyer

9.3.  Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Mainz.

9.4.  Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht sind nicht anzuwenden.

9.5.  Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Im Übrigen gilt das Gesetz.

10. Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.